ich denke schon, daß es ein Urheberrecht gibt,
weil sonst jemand Dein Werk klauen
und seinen eigenen Namen drunterschreiben könnte
solange also der Urheber sein Werk öffentlich vertreibt oder vertreiben lässt
sollte es vor vom Urheber unerwünschten Vertrieben geschützt sein
sobald aber das Werk ein gewisses Alter erreicht hat
oder nur noch antiquarisch erhältlich ist,
ist das Interesse der Allgemeinheit an diesem Werk größer
als der Schutz des Urhebers
(zumal dieser ja bei der Bezeichnung seines Werkes erwähnt wird)
ein Kunstwerk ist immer ein Diskussionsbeitrag,
welcher nicht in der Versenkung verschwinden sollte
Kunstwerke, welche andere Kunstwerke zitieren, dürfen deshalb nicht in ihrer Verbreitung behindert werden
eben dieses passiert aber bereits heute
und mit diesem Gesetz wird es noch schlimmer
MUSIK
Ist das sog. Sampling kurzer Tonfolgen für eigene Musikstücke zulässig? Seit über 20 Jahren streitet die Band „Kraftwerk“ mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung eines 2-Sekunden-Tonschnipsels. Nachdem der EuGH im Juli 2019 urteilte, entschied nun auch der BGH. Pelham durfte wohl bis 2002 legal samplen, danach nicht mehr.
www.wbs-law.de/urheberrecht/duerfen-mus ... eit-22653/
Pelham hatte 1997 eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" verwendet und in veränderter Form als Endlosschleife unter das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Pelham sagte, er habe das Stück in seinem Tonarchiv gefunden und nicht mal gewusst, wie das Original hieß. Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen durch das Sample ihre Rechte verletzt und verklagten Pelham daraufhin auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger - um sie zu vernichten.
www.spiegel.de/kultur/musik/kraftwerk-v ... a86a2b5246
FILME
bei Kritiken antiquarischer Filme, die Ausschnitte aus dem Film zeigen, werden bereits heute in der Regel nur Ausschnitte aus dem trailer gezeigt,
obwohl dieser trailer dem Wesen des Films meistens nicht entspricht
(der trailer versucht reißerisch eine bestimmte Zielgruppe anzulocken, die keine Ahnung von Filmen hat)
nur Fernsehsender haben das Geld und die Zeit, sich die Rechte für andere Ausschnitte zu sichern
der Cineast ist damit überfordert