Soviel Vorweg zur Einordnung: Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das Grundgesetz. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für die Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird. So steht es richtigerweise auf der Seite der ARD zum Festakt 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Unter der Verantwortung der Intendatin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth, startet der BR den größten Angriff auf die freie Berichterstattung, seit Gründung der ARD 1950.
Bayerischer Rundfunk will in seiner Berichterstattung nur noch geimpfte Menschen vor die Kamera lassen.
Am 1. Dezember 2021 hat die Hauptabteilung Produktionsservice des Bayerischen Fernsehens eine hausinterne dringende Empfehlung versandt, nach der bei Außenproduktionen nur noch Protagonisten vor die Kamera treten dürfen, die geimpft sind. Drehs sollen vermieden werden, in denen keine Kontrolle über den Impfstatus und das Verhalten der Anwesenden besteht. Die Protagonisten sollen zu einem Dreh vorab informiert werden, dass sie eine FFP2-Maske tragen müssen.
Diese interne über E-Mail verbreitete Anweisung sehen Sie hier. Um den Empfänger zu schützen sind persönliche Bezüge geschwärzt. Die E-Mail besteht aus zwei Teilen. Dem Anschreiben und dem Anhang der mitgesendet wurde.
Zur Erläuterung: Eine Außenproduktion ist alles, was nicht im Studio stattfindet. Also eine Reportage vor Ort, eine Straßenumfrage, eine Zuspielung für die Nachrichten, kulturelle, gesellschaftliche und/oder politische Berichterstattung mit einem Kamerateam.
Das bedeutet, es kommen nach jener dringenden Empfehlung nur noch geimpfte Menschen im Bayerischen Fernsehen, also dieser ARD-Anstalt, zu Wort. Es sei denn, es geht in dem Beitrag bei den Menschen, über die berichtet wird, ausschließlich um ihre Eigenschaft als ungeimpfte Personen.
Was heißt das für die Arbeit eines Redakteurs? Ein Redakteur des Bayerischen Fernsehens soll ab sofort Künstler, Gewebetreibende, Politiker, Wissenschaftler und andere nur noch im Originalton zu Wort kommen lassen, wenn diese Personen geimpft sind. Nach der Anweisung soll in logischer Konsequenz der Redakteur schon bei seiner Recherche erfragen, ob er es mit einem geimpften oder einem ungeimpften Menschen zu tun hat, wodurch Letzterem folglich das Recht auf freie Meinungsäußerung über diesen Sender verwehrt wird. Darüber hinaus soll der Redakteur nicht drehen, wenn er nach seiner Einschätzung keine Kontrolle über das Verhalten der Anwesenden sowie deren Impfstatus hat.
Das heißt, kritische Stimmen zur politischen Situation werden ab sofort beim Bayerischen Rundfunk demnach nicht mehr erhört, sofern sie ungeimpft sind.
Quelle:
https://youtu.be/zjKEePZnRss
Einschränkung der Grundrechte durch Corona-Verordnungen ⇒ Bayrischer Rundfunk lässt nur noch Geimpfte vor die Kamera
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