- Picsart_24-03-29_08-35-54-900.jpg (343.63 KiB) 5127 mal betrachtet
Wissenswertes SARS Cov2 ⇒ Nun liegen die Beweise für eine Fake-Pandemie vor
Prof. Martin Schwab | Die RKI-Files werden auch das Versagen der Konzernmedien offen legen
Prof. Martin Schwab in Epoch Times (Artikel Auszug)
RECHTSWISSENSCHAFTLER ÜBER CORONA-AUFARBEITUNG
Prof. Schwab: „Die RKI-Files werden auch das Versagen der Konzernmedien offenlegen“
Prof. Martin Schwab zu den RKI-Files: „Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja diese Narrative mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.“
Von Alexander Wallasch29. März 2024
Dem vergleichsweise kleinen alternativen Medium „Mulitpolar“, das sich insbesondere in der Corona-Maßnahmenkritik einen Namen gemacht hatte, ist es gelungen, umfangreiche Gesprächsprotokolle freizuklagen, die jetzt unter dem Namen „RKI-Files“ auch bei vielen Altmedien zum medialen Ereignis geworden sind.
Epoch Times spricht mit dem Experten Prof. Martin Schwab über den Erfolg von „Multipolar“, über die RKI-Files und ihre Bedeutung. Prof. Schwab war von 2010 bis 2013 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Seit Oktober 2015 lehrt er an der Universität Bielefeld, an der er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht innehat.
Um was geht es bei den freigeklagten Dokumenten aus dem Robert Koch-Institut (RKI)?
Es geht darum, dass die Dokumentation interner Beratungen beim Robert Koch-Institut offensichtlich unter Verschluss gehalten werden sollte. Jetzt aber ist es dem Onlinemagazin „Multipolar“ gelungen, das RKI dazu zu zwingen, zumindest Teile dieser Protokolle offenzulegen. Teile deshalb, weil erhebliche Passagen geschwärzt worden sind. Es ist aktuell eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig mit dem Ziel, dass das RKI dazu verurteilt wird, die gesamten Protokolle gänzlich ungeschwärzt herauszugeben.
Was glauben Sie, warum hat die Regierung hier nicht einfach festgelegt: Wir halten das 125 Jahre unter Verschluss, dann dürfen unsere Nachfahren mal gucken, was da los war?
In den USA sollten diese Dokumente, die bei den Behörden lagerten, innerhalb der kommenden 75 Jahre sukzessive öffentlich gemacht werden. Die Zulassungsbehörde (Food and Drug Administration – FDA) hatte argumentiert, sie könne nur 500 Seiten pro Monat prüfen und freigeben. Das hätte bei der Menge an Dokumenten bedeutet, dass es 75 Jahre gedauert hätte, bis alle Dokumente freigegeben sind. Ein Bundesrichter in Texas hat der FDA dann aber in den Hintern getreten und sie dazu verdonnert, 55.000 Seiten pro Monat freizugeben – mit der interessanten Begründung, in einer schnellen Veröffentlichung der Pfizer-Files liege eine Chance, Impfgegner von der Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-Impfstoffe zu überzeugen.
Rechtsgrundlage in den USA war der Freedom of Information Act (FOIA). In Deutschland gibt es ein entsprechendes Gesetz, nämlich das Informationsfreiheitsgesetz. Danach müssen Behörden Informationen, die sie haben, grundsätzlich für jeden zugänglich machen, der einen entsprechenden Antrag stellt. Sie müssen die Informationen nicht selbst generieren, aber sie müssen Zugang zu bereits vorhandenen Informationen gewähren. Und zu diesen bereits vorhandenen Informationen gehören dann eben auch Protokolle der hier in Rede stehenden Art.
Hätte man sich da nicht rausreden können – Sicherheit des Staates in Gefahr und solche Dinge –, um diese Protokolle unter Verschluss zu halten?
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt es, dass bestimmte Informationen unter Verschluss gehalten werden, wenn öffentliche Belange oder Persönlichkeitsrechte Dritter dies erfordern. Und es ist ja ganz spannend, dass die Kanzlei, die das RKI vertritt (genau genommen vertritt sie die Bundesrepublik Deutschland – das RKI ist ja kein selbstständiger Rechtsträger), einen Schriftsatz von 1.056 Seiten vorgelegt hat, um zu begründen, warum die Passagen, die geschwärzt sind, angeblich unbedingt zum Wohle des Staates geschwärzt bleiben müssen.
Das haben wir übrigens auch in anderen Bereichen. Kürzlich hat ein Abgeordneter eine parlamentarische Anfrage gestellt, woraus „CORRECTIV“ die Quellen hat, auf die sie sich berufen, was die angeblichen Wannsee-Konferenz-2.0-Pläne anbelangt. Die Antwort aus dem Innenministerium lautete: Das können wir nicht offenlegen, sonst geben wir Einblick in die Ermittlungsmethoden des Verfassungsschutzes. Was ja im Prinzip das Eingeständnis impliziert, dass „CORRECTIV“ offensichtlich mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet. An dieser Stelle hat sich aus der Nichtantwort im Zweifel schon die Antwort ergeben.
Es soll um aufgezeichnete Gespräche einer Koordinierungsstelle im RKI gehen, die immer wieder gemeinsam konferiert haben. Kann man sagen, dass es im Kern darum geht, dass hier politische Entscheidungen behauptet wurden, die angeblich auf wissenschaftlicher Beratung basieren sollten, von denen die RKI-Files jetzt aber erzählen, dass diese Beratungen so nicht stattgefunden haben? Ist das der Kerngedanke?
Der Kerngedanke ist der, dass uns die ganze Pandemie-Erzählung als Produkt einer wissenschaftlichen Bewertung verkauft worden ist. Und diese wissenschaftliche Bewertung wurde als so zwingend dargestellt, dass jeder, der es wagte, Zweifel anzumelden, sofort an den Pranger gestellt wurde: als Corona-Leugner, als Verschwörungstheoretiker, als Covidiot, als jemand, der sich den angeblich zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnissen verschloss. Das war das Narrativ, das damals gestrickt wurde.
Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja dieses Narrativ mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.
Es wird hier behauptet, es sei die Geheimhaltung zum Wohle des Staates geboten. In Wirklichkeit geht es darum, die Regierung davor zu schützen, dass die Menschheit erfährt, von der Bundesregierung, von den Landesregierungen und vom RKI belogen worden zu sein. Gerade deswegen gibt es aber das Informationsfreiheitsgesetz: Dieses Gesetz existiert, damit die Menschen die Chance haben, den Behörden auf die Finger zu gucken, ob sie lügen.
Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in einem Gerichtsverfahren, bei dem es mit rechten Dingen zugeht, die Berufung des RKI auf die Geheimhaltungsklauseln im Informationsfreiheitsgesetz in irgendeiner Weise Erfolg hat.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ich wäre Richter, ich hätte bislang der Pandemie-Erzählung Glauben geschenkt und die Corona-Maßnahmen für rechtlich vertretbar gehalten, und ich sähe jetzt aber: Da hat es eine politische Anweisung gegeben. Die Corona-Maßnahmen waren gar nicht wissenschaftsbasiert. Die infektionsepidemiologische Begründung der Maßnahmen hatte niemals auch nur einen Hauch von Substanz. Dann würde ich schon stutzig, um nicht zu sagen grantig.
Und wenn ich dann zeitgleich erführe, dass Heinz Bude, einer der Mitverfasser des berühmt-berüchtigten Panikpapiers, offen ausplaudert, man habe etwas gesucht, was so aussieht wie Wissenschaft, und habe daher den R-Wert und „flatten the curve“ erfunden, und das habe man gar nicht von einem Wissenschaftler, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten aus den USA, dann würde ich denken: „So, liebes RKI, jetzt möchte ich die ganze Wahrheit über den Lockdown wissen. Wir, die Richterschaft, haben euch mit unserer Rechtsprechungspraxis den Rücken gestärkt. Jetzt merken wir, dass wir belogen worden sind. Jetzt Hosen runter, aber sofort!“ Das wäre meine Reaktion als Richter.
Jetzt ist ja recht haben das Eine und recht bekommen das Andere. Die Menschen sind aber schon wieder verunsichert, weil Gesundheitsminister Lauterbach im Zusammenhang mit den RKI-Files gerade angedeutet hat, dass es sich hier um russische Propaganda handeln könnte …
Das ist ein Rückzugsgefecht. Wenn das Robert Koch-Institut bestimmte Beratungen geführt hat mit bestimmten Ergebnissen und bestimmten Argumenten oder auch Nichtargumenten oder Scheinargumenten, dann ist das passiert. Und dann hat es mit russischer Propaganda nichts zu tun.
Hier der kostenlose Zugang bei Registrierung mit E-Mail
https://www.epochtimes.de/politik/deuts ... WrcqlzHfdu
RECHTSWISSENSCHAFTLER ÜBER CORONA-AUFARBEITUNG
Prof. Schwab: „Die RKI-Files werden auch das Versagen der Konzernmedien offenlegen“
Prof. Martin Schwab zu den RKI-Files: „Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja diese Narrative mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.“
Von Alexander Wallasch29. März 2024
Dem vergleichsweise kleinen alternativen Medium „Mulitpolar“, das sich insbesondere in der Corona-Maßnahmenkritik einen Namen gemacht hatte, ist es gelungen, umfangreiche Gesprächsprotokolle freizuklagen, die jetzt unter dem Namen „RKI-Files“ auch bei vielen Altmedien zum medialen Ereignis geworden sind.
Epoch Times spricht mit dem Experten Prof. Martin Schwab über den Erfolg von „Multipolar“, über die RKI-Files und ihre Bedeutung. Prof. Schwab war von 2010 bis 2013 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Seit Oktober 2015 lehrt er an der Universität Bielefeld, an der er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht innehat.
Um was geht es bei den freigeklagten Dokumenten aus dem Robert Koch-Institut (RKI)?
Es geht darum, dass die Dokumentation interner Beratungen beim Robert Koch-Institut offensichtlich unter Verschluss gehalten werden sollte. Jetzt aber ist es dem Onlinemagazin „Multipolar“ gelungen, das RKI dazu zu zwingen, zumindest Teile dieser Protokolle offenzulegen. Teile deshalb, weil erhebliche Passagen geschwärzt worden sind. Es ist aktuell eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig mit dem Ziel, dass das RKI dazu verurteilt wird, die gesamten Protokolle gänzlich ungeschwärzt herauszugeben.
Was glauben Sie, warum hat die Regierung hier nicht einfach festgelegt: Wir halten das 125 Jahre unter Verschluss, dann dürfen unsere Nachfahren mal gucken, was da los war?
In den USA sollten diese Dokumente, die bei den Behörden lagerten, innerhalb der kommenden 75 Jahre sukzessive öffentlich gemacht werden. Die Zulassungsbehörde (Food and Drug Administration – FDA) hatte argumentiert, sie könne nur 500 Seiten pro Monat prüfen und freigeben. Das hätte bei der Menge an Dokumenten bedeutet, dass es 75 Jahre gedauert hätte, bis alle Dokumente freigegeben sind. Ein Bundesrichter in Texas hat der FDA dann aber in den Hintern getreten und sie dazu verdonnert, 55.000 Seiten pro Monat freizugeben – mit der interessanten Begründung, in einer schnellen Veröffentlichung der Pfizer-Files liege eine Chance, Impfgegner von der Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-Impfstoffe zu überzeugen.
Rechtsgrundlage in den USA war der Freedom of Information Act (FOIA). In Deutschland gibt es ein entsprechendes Gesetz, nämlich das Informationsfreiheitsgesetz. Danach müssen Behörden Informationen, die sie haben, grundsätzlich für jeden zugänglich machen, der einen entsprechenden Antrag stellt. Sie müssen die Informationen nicht selbst generieren, aber sie müssen Zugang zu bereits vorhandenen Informationen gewähren. Und zu diesen bereits vorhandenen Informationen gehören dann eben auch Protokolle der hier in Rede stehenden Art.
Hätte man sich da nicht rausreden können – Sicherheit des Staates in Gefahr und solche Dinge –, um diese Protokolle unter Verschluss zu halten?
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt es, dass bestimmte Informationen unter Verschluss gehalten werden, wenn öffentliche Belange oder Persönlichkeitsrechte Dritter dies erfordern. Und es ist ja ganz spannend, dass die Kanzlei, die das RKI vertritt (genau genommen vertritt sie die Bundesrepublik Deutschland – das RKI ist ja kein selbstständiger Rechtsträger), einen Schriftsatz von 1.056 Seiten vorgelegt hat, um zu begründen, warum die Passagen, die geschwärzt sind, angeblich unbedingt zum Wohle des Staates geschwärzt bleiben müssen.
Das haben wir übrigens auch in anderen Bereichen. Kürzlich hat ein Abgeordneter eine parlamentarische Anfrage gestellt, woraus „CORRECTIV“ die Quellen hat, auf die sie sich berufen, was die angeblichen Wannsee-Konferenz-2.0-Pläne anbelangt. Die Antwort aus dem Innenministerium lautete: Das können wir nicht offenlegen, sonst geben wir Einblick in die Ermittlungsmethoden des Verfassungsschutzes. Was ja im Prinzip das Eingeständnis impliziert, dass „CORRECTIV“ offensichtlich mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitet. An dieser Stelle hat sich aus der Nichtantwort im Zweifel schon die Antwort ergeben.
Es soll um aufgezeichnete Gespräche einer Koordinierungsstelle im RKI gehen, die immer wieder gemeinsam konferiert haben. Kann man sagen, dass es im Kern darum geht, dass hier politische Entscheidungen behauptet wurden, die angeblich auf wissenschaftlicher Beratung basieren sollten, von denen die RKI-Files jetzt aber erzählen, dass diese Beratungen so nicht stattgefunden haben? Ist das der Kerngedanke?
Der Kerngedanke ist der, dass uns die ganze Pandemie-Erzählung als Produkt einer wissenschaftlichen Bewertung verkauft worden ist. Und diese wissenschaftliche Bewertung wurde als so zwingend dargestellt, dass jeder, der es wagte, Zweifel anzumelden, sofort an den Pranger gestellt wurde: als Corona-Leugner, als Verschwörungstheoretiker, als Covidiot, als jemand, der sich den angeblich zwingenden wissenschaftlichen Erkenntnissen verschloss. Das war das Narrativ, das damals gestrickt wurde.
Der wirkliche Grund, warum diese Dokumente hier unter Verschluss gehalten werden, ist der, dass die Regierung und im Zweifel auch das Robert Koch-Institut, die ja dieses Narrativ mitgetragen haben, offensichtlich gelogen haben.
Es wird hier behauptet, es sei die Geheimhaltung zum Wohle des Staates geboten. In Wirklichkeit geht es darum, die Regierung davor zu schützen, dass die Menschheit erfährt, von der Bundesregierung, von den Landesregierungen und vom RKI belogen worden zu sein. Gerade deswegen gibt es aber das Informationsfreiheitsgesetz: Dieses Gesetz existiert, damit die Menschen die Chance haben, den Behörden auf die Finger zu gucken, ob sie lügen.
Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in einem Gerichtsverfahren, bei dem es mit rechten Dingen zugeht, die Berufung des RKI auf die Geheimhaltungsklauseln im Informationsfreiheitsgesetz in irgendeiner Weise Erfolg hat.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, ich wäre Richter, ich hätte bislang der Pandemie-Erzählung Glauben geschenkt und die Corona-Maßnahmen für rechtlich vertretbar gehalten, und ich sähe jetzt aber: Da hat es eine politische Anweisung gegeben. Die Corona-Maßnahmen waren gar nicht wissenschaftsbasiert. Die infektionsepidemiologische Begründung der Maßnahmen hatte niemals auch nur einen Hauch von Substanz. Dann würde ich schon stutzig, um nicht zu sagen grantig.
Und wenn ich dann zeitgleich erführe, dass Heinz Bude, einer der Mitverfasser des berühmt-berüchtigten Panikpapiers, offen ausplaudert, man habe etwas gesucht, was so aussieht wie Wissenschaft, und habe daher den R-Wert und „flatten the curve“ erfunden, und das habe man gar nicht von einem Wissenschaftler, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten aus den USA, dann würde ich denken: „So, liebes RKI, jetzt möchte ich die ganze Wahrheit über den Lockdown wissen. Wir, die Richterschaft, haben euch mit unserer Rechtsprechungspraxis den Rücken gestärkt. Jetzt merken wir, dass wir belogen worden sind. Jetzt Hosen runter, aber sofort!“ Das wäre meine Reaktion als Richter.
Jetzt ist ja recht haben das Eine und recht bekommen das Andere. Die Menschen sind aber schon wieder verunsichert, weil Gesundheitsminister Lauterbach im Zusammenhang mit den RKI-Files gerade angedeutet hat, dass es sich hier um russische Propaganda handeln könnte …
Das ist ein Rückzugsgefecht. Wenn das Robert Koch-Institut bestimmte Beratungen geführt hat mit bestimmten Ergebnissen und bestimmten Argumenten oder auch Nichtargumenten oder Scheinargumenten, dann ist das passiert. Und dann hat es mit russischer Propaganda nichts zu tun.
Hier der kostenlose Zugang bei Registrierung mit E-Mail
https://www.epochtimes.de/politik/deuts ... WrcqlzHfdu
Re: Nun liegen die Beweise für eine Fake-Pandemie vor
Hier das Gespräch mit Professor Martin Schwab ohne Anmeldeschranke.
https://www.alexander-wallasch.de/gesel ... YoCAav8WcE
https://www.alexander-wallasch.de/gesel ... YoCAav8WcE
Wegen schwerster Nebenwirkungen wird 'Impfstoff' von der EU vom Markt genommen
Zitat Berliner Zeitung...
Die EU-Kommission hat die zuvor erteilte Zulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca, bekannt als Vaxzevria, offiziell widerrufen. Dies geht aus einem Durchführungsbeschluss der Kommission hervor, der am 27. März erstellt wurde, jedoch erst vor einigen Tagen veröffentlicht wurde.
Der Widerruf tritt demnach am 7. Mai 2024 in Kraft. Das Präparat wurde in Deutschland 12.803.142 Mal verabreicht, bevor die Bundesregierung im März 2021 den AstraZeneca-Impfstoff ausgesetzt hat.
Zitat Ende
Die EU-Kommission hat die zuvor erteilte Zulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca, bekannt als Vaxzevria, offiziell widerrufen. Dies geht aus einem Durchführungsbeschluss der Kommission hervor, der am 27. März erstellt wurde, jedoch erst vor einigen Tagen veröffentlicht wurde.
Der Widerruf tritt demnach am 7. Mai 2024 in Kraft. Das Präparat wurde in Deutschland 12.803.142 Mal verabreicht, bevor die Bundesregierung im März 2021 den AstraZeneca-Impfstoff ausgesetzt hat.
Zitat Ende