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Es ist ein Zeichen der Krise, wenn ein System aus dem Leim geht, wenn Materialermüdung eintritt. Nach außen hält man noch den schönen Schein aufrecht, während das Innere langsam aber sicher, ausblutet und entkernt. Tatsache ist: Jedes System bricht irgendwann zusammen. Am Ende verteidigt es nicht mehr die Werte, auf denen es aufgebaut ist, sondern nur noch sich selbst.
Die Zeichen der Morbidität fräsen sich durch das gesamte System. Doch jeder Teilbereich verkommt etwas anders.
Von der Politik ist man Dekadenz gewohnt: Gebrochene Versprechen, ein Schweigekartell der Lüge, negative Selektion, Herrschaft der Schlechtesten (Kakistokratie), Pöstchenbelohnung immer für die Schlimmsten (von der Leyen, Lagarde etc.). Minister und Nomenklatura-Angehörige fallen wie Butterbrote – immer auf die “gute Seite”.
Das Geldsystem ist ein weiteres anschauliches Beispiel. Je näher es dem Kollaps rückt, desto mehr Geld wird in Umlauf gebracht – angeblich, um es zu stabilisieren. Es ist, als tränke ein Schiffbrüchiger in seiner Not immer mehr Salzwasser. Inflation, die aus der Geldmengenausweitung entsteht, bedeutet in der Praxis: Wir zahlen mehr und bekommen weniger.
Auch beim Rechtsstaat setzt eine Form von Verfall ein – allerdings in umgekehrter Richtung: Hier erhält man mehr für weniger. Genauer: Mehr Strafe für weniger strafbaren Inhalt. Heute reicht bereits ein Satz wie „Dürre im Kopf“ aus, um als Politikerbeleidigung im Mantel eines Staatsschutzdelikts zu gelten. Je stärker die Krise des Systems wird, desto unverhältnismäßiger verteidigt es sich gegen jede Infragestellung.
Die Frage, ob Deutschland (noch) ein Rechtsstaat ist, könnte müßig erscheinen: Wie will man das genau feststellen, ohne in juristische Glasperlenspiele abzugleiten? Wenn man rechtsstaatliche Elemente mit ideologischen mischt, welches Konglomerat entsteht dann? Wann genau wird der Verfall so sichtbar, dass eine neue Etikettierung zwingend wird? Wann kippt der Rechtsstaat in den Polizeistaat? Dieser misstraut seinen Bürgern, spioniert sie aus, will alles über sie wissen und handelt nur noch pro forma im Geiste der Verhältnismäßigkeit – ein Begriff aus ferner Zeit.
Ab wann ist zum Beispiel Brot nicht mehr genießbar? Wie lange schneidet man die harten Kanten noch ab, um den Rest zu essen – und ab wann muss man das Ganze wegwerfen, weil der Schimmelbefall sichtbar ist?
Formaljuristisch ist Deutschland ein Rechtsstaat. Exekutive, Judikative und Legislative sind ans Recht und das Grundgesetz gebunden. Doch Rechtsanwendung kann durch ideologische Neubewertungen metastasieren. Gesetze können selektiv angewandt werden: Für die einen gilt die volle Härte, bei den anderen schaut man weg.
So wurde etwa der Mainstream-Comedian El Hotzo freigesprochen, der Trump nach dem Attentat auf ihn den Tod wünschte. Wer jedoch satirisch Parallelen zwischen der Impfkampagne und den Verbrechen der Nazis zog, wurde und wird wegen Volksverhetzung verurteilt, immer wieder. Die Liste der Absurditäten ist lang. Paragraphen lassen sich dehnen, Rechtsbegriffe ideologisch aufladen. Die “Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens” in § 130 StGB kennt letztlich nur einen Maßstab, den des Empörungstriggers des Nomenklatura-Milieus. So wurde etwa Kritik an Bill Gates’ Einfluss auf die WHO von Gerichten als „antisemitische Verschwörungstheorie“ eingestuft – obwohl Gates nicht mal Jude ist. Rechtsprechung aus dem Werkzeugkasten Ideologistans: Wenn Mainstream-Chiffren einfach übernommen werden, auch wenn sie keinen Sinn ergeben, zeigt sich die ideologische Gleichschaltung der Justiz.
Am Ende ist der Rechtsstaat ein Vertrauenspfand: Der Staat sagt seinen Bürgern: Messt mein Handeln an den von euch gemachten Gesetzen! Doch wer das tatsächlich tut, macht sich verdächtig. Soll dies vertrauensbildend sein? Vertrauen wird enttäuscht, wenn Recht ideologisch uminterpretiert, selektiv angewendet oder böswillig gegen Kritiker genutzt wird.
Schon einzelne Schauprozesse – wie zuletzt im Fall Michael Ballweg, dem man nach monatelangem Verfahren letztlich eine Lappalie nachweisen konnte (Abrechnung eines Parfums und einer Hundematte für 19,53 Euro über seien Firma), zeigen die Absurdität eines Systems, das mit Kanonen auf Spatzen schießt, aber die eigentlichen Übeltäter verschont. Wenn es um Aufarbeitung der Fehler der Nomenklatura geht, mahlen die Mühlen der Justiz langsam oder gar nicht, siehe Paul-Ehrlich-Institut. Die Justiz ist ein Bollwerk der Aufklärungsverhinderung und Kritikerbeschämung geworden. Es ist unübersehbar für jeden, dass in Deutschland mittels Justizeinsatz gesellschaftliche Exempel statuiert werden sollen. Das ist ein klarer Missbrauch des Justizapparates. Das ist Politische Justiz.
Die wahre Bewährungsprobe eines Systems zeigt sich in der Krise. Eine stabile Währung bleibt auch in stürmischen Zeiten ein sicherer Hafen. Ein Rechtsstaat dagegen, der hysterisch auf Kritik reagiert, Wohnungen wegen Memes durchsuchen lässt und Bademantel-Razzien veranstaltet, offenbart damit seine eigene Schwäche und Paranoia. Der Rechtsstaat ist aber nicht erst verloren, wenn er offensichtlich in den Polizeistaat kippt. Sondern schon mit dem Zweifel an seinem Bestehen. Auch ein miserabler Rechtsstaat bricht bereits den Gesellschaftsvertrag, wenn er Verrat auch nur an einem Bürger begeht. So geht Systemumbau von Innen: Die Institutionen bleiben bestehen, werden aber nach und nach ausgehöhlt. Alle Bereiche, bis hin ins Bundesverfassungsgericht werden politisiert und ideologisiert. Die formale Trennung zwischen Verfassungsschutz und Polizei mag bestehen bleiben, in der Praxis entsteht der Eindruck einer Gesinnungs-Staatspolizei (die Abkürzung überlasse ich Ihrer Phantasie).
Der miserable Rechtsstaat produziert nicht das Gefühl von Rechtssicherheit, sondern von Rechtsunsicherheit. Die Justiz entledigt sich ihrer Funktion und produziert stattdessen Märtyrer ihres Systems.
Ein weiteres Zeichen der Schwäche zeigt sich im Umgang mit eigenen Fehlern: Werden sie aufgearbeitet, oder hält man an bequemen Trugbildern fest? Wenn Maßstäbe nur noch gelten, wenn sie einem selbst nützen, ist der Offenbarungseid längst geleistet.
Statt Bürgern als Partner gegenüberzutreten, erklärt der Staat sie zum Feind. Damit rechtfertigt er präventive Maßnahmen, Ausspähung, Gesinnungsschnüffelei – den schleichenden Abstieg in den Polizeistaat. Wie erkennt man den Staatsfeind? Daran, wie er spricht und worüber: er sagt “Bevölkerungsaustausch”, “Kartellparteien”, beruft sich auf RKI-Protokolle? Sobald ein thematisches Terrain für verantwortliche Politiker ungemütlich wird, wird es vom Verfassungsschutz zur Sperrzone erklärt, frei nach dem Motto “wird der Zweifel augenscheinlich, nennen wir das: verfassungsfeindlich.”
Der Zweck heiligt im Recht nicht die Mittel, sondern bringt Zweck und Mittel in ein gesundes Verhältnis. In dem Maße, wie der Staat seine eigenen Prinzipien bricht, ersetzt Willkür die Rechtssicherheit. Beschämung und Drangsalierung von Kritikern sind Verrat im Inneren.
Was also bleibt dem Bürger angesichts der Erosion des Rechtsstaates? Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes bindet die Staatsgewalten an Recht und Gesetz. Und gleich im folgenden Absatz findet sich die Antwort: Artikel 20 Absatz 4 verleiht jedem Deutschen das Recht zum Widerstand – gegen jeden, der versucht, die Ordnung des Grundgesetzes abzuschaffen.
Die Justiz urteilt über Bürger. Doch Bürger urteilen auch über die Justiz. Jedes ideologische Fehlurteil, jeder Missbrauch des Recht ist eine sichtbare Selbstbeschädigung, mit der sich das System letztlich selbst entlarvt und delegitimiert.
Missbrauch von Macht und offen zur Schau getragene Ungerechtigkeiten am laufenden Band sind der Stoff, aus dem zuerst Entfremdung ensteht, später Abscheu und am Ende offener
Systemwiderstand.
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Quelle:
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...Rechtssysteme und Verfassung ⇒ Ist Deutschland schon ein Unrechtsstaat? M. Matuschek
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