FreiheitLockdown in Magdeburg rechtswidrig?

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Guido
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Lockdown in Magdeburg rechtswidrig?

Beitrag von Guido »

Von U. Albert

Auf eine Anfrage an das Gesundheitsamt Magdeburg aus dem Dezember 2020 erhielt ich nun endlich Post. Welche rechtliche und wissenschaftliche Basis schränkt weite Teile unserer Grundrechte ein?
Paragraf 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschreibt genau, was eine übertragbare Krankheit ist.
Der zentrale Punkt dabei ist das Vorhandensein eines Krankheitserregers in Form eines vermehrungsfähigen Virus. Nur dann kann man von einer Infektion sprechen, die auch die Ansteckung anderer Menschen zur Folge haben könnte.
Hier jetzt meine konkreten Fragen an Herrn Dr. Hennig, Leiter des Gesundheitsamtes
Magdeburg.
Konnten in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige SARS-Viren ermittelt werden und in wie
vielen Fällen passierte das?
„Eine Erklärung hierzu ist nicht möglich. Im Gesundheits- und Veterinäramt werden
positiv getestete Personen erfasst.“

Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer definierten Infektiosität
lediglich virale RNA (Ribonukleinsäure) mittels Test nachgewiesen wurde?
„Eine Erklärung ist hier nicht möglich. Grundlage für die Infektiosität ist der Nachweis genetischen Materials des Virus.“
Genau hier liegt aus meiner Sicht der eigentliche und ursächliche Fehler der Nachweisführung.
Das Auffinden von genetischen Bruchteilen eines Virusbildet keine Grundlage für die Feststellung einer Infektiosität.
Viele Menschen hatten bereits Kontakte zu SARS-Viren, ohne ernsthaft erkrankt gewesen zu sein, die meisten haben es gar nicht bemerkt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit findet dieser PCR-Test aber diese unschädlichen viralen RNA-Teile und man erhält somit einen positiven PCR-Test, obwohl die getestete Person weder krank oder infektiös noch ansteckend ist. Die Hersteller der PCR-Tests geben ausdrücklich in
ihren Dokumentationen an, dass diese Tests nicht für die Diagnose geeignet sind.
Nun meine Fragen zu den Eigenschaften der PCR-Tests, der Art der Abstriche und dem Ct-Wert.
„Die zur Verwendung kommenden Tests werden nach Prüfung auf Sensitivität und Spezifität durch Herstellerfirmen zur Verfügung gestellt. Inwieweit Labore
Anforderungen zu den genannten Eigenschaften stellen, ist uns nicht bekannt. Der CT-Wert alleine, in welcher Höhe auch immer, wird nur bei Ausnahmefällen zur
Feststellung einer Infektiosität herangezogen.“

Der Ct-Wert ist aber entscheidend für dieWahrscheinlichkeit von positiv falschen Testergebnissen. Er beschreibt die Anzahl der Wiederholungen bei der Quantifizierung von
DNA-Molekülen.
Um es deutlich zu formulieren, ab einem Ct-Wert von 45 erhält man selbst bei Abstrichen von Obst und Gemüse positive Ergebnisse. Hier kann also jedes Labor selbst entscheiden, welchen CT-Wert es gerade mal verwendet.
Auf die konkrete Frage zur Anzahl der an Corona-Erkrankten kam folgende Antwort:
„Das Gesundheits- und Veterinäramt führt keine Statistik über COVID-19-Erkrankte
(gem. § 2 Ziff. 4 IfSG)“.

Da frage ich mich, wo denn all die gemeldeten Krankheitsfälle in den Statistiken herkommen.
Zum anderen kann man vermuten, man führt offiziell keine Statistiken, weil die an Covid-19-
Erkrankten nicht sicher ermittelt werden konnten.
Was schließe ich aus all diesen Antworten des Herrn Dr. Hennig?
Die Zahlen der Infizierten sind nicht auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt worden.
Damit sind die Voraussetzungen für die Einschränkungen der Grundrechte nicht gegeben und
somit rechtswidrig.
Nach meinem Rechtsempfinden trägt der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg als
Dienstvorgesetzter des Gesundheitsamtes mit die Verantwortung, für das Wegsperren gesunder Menschen, für Insolvenzen von Personen und zahlreicherUnternehmen.
Aber ebenso für die Schließung von Kultureinrichtungen, die gestiegenen Suizide, das Chaos
an Kitas, Schulen und Unis.
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt hat aus meiner Sicht zu prüfen, ob weitere
Gesundheitsämter sogenannte Infizierte nicht evidenzbasiert ermittelt haben.
Fettschrift: Zitate des Gesundheitsamtes

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Uwe
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Re: Lockdown in Magdeburg rechtswidrig?

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