Guido hat geschrieben: ↑08.11.2020, 13:56
@Klaus
In einer neuen Verfassung ist das dann geregelt, dass es Kontrollinstanzen gibt.
Das gibt es auch jetzt bereits in Form von Verfassungsgericht etc
Hier ist jedoch eine Anpassung an die gegenwärtigen Gegebenheiten nötig.
Verfassungswidrige Entscheidungen der Regierung werden regelmäßig vom Verfassungsgericht einkassiert, aber nicht bestraft.
Am Beispiel der Überwachung kann man gerade wieder sehr schön beobachten, wie kurz nach jedem Urteil wieder ein vergleichbares verfassungswidriges Gesetz eingebracht wird. Frau Lambrecht (Justizministerin, SPD) hat sich diesbezüglich gerade erst wieder hervor getan.
Solange der Bruch des Grundgesetzes straflos bleibt, wird sich das nicht ändern. Daran würde auch eine neue Verfassung nichts ändern.
Strafen werden im Strafgesetzbuch (StrGB) geregelt:
Der §339 besagt:
"Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt, wird mit Gefängnis bestraft.“
Dieser Paragraph wurde jedoch 1942 durch Führererlass außer Kraft gesetzt (die wussten offensichtlich genau um die Dimension ihres Rechtsbruches)
Hier gilt es, dem Grundgesetz wieder nachhaltig Durchsetzungskraft zu verleihen.
Ich habe aber noch nirgends Forderungen nach einer Wiederinkraftsetzung des §339 gesehen.
Alle beklagen sich nur, dass niemand sich an Gesetze hält aber niemand sanktioniert das.
Btw. Wie würden wohl die Corona-Maßnahmen aussehen, wenn Politikerbei Rechtsverstößen Strafen befürchten müssten?!