Diskussionen zum Thema Verfassung
Verfasst: 20.10.2020, 12:54
Hier mal eine Anregung, welche mich zum Nachdenken brachte. Ich würde mich über eine heftige Diskussion freuen.
Nachdem in der Asamblea Chile Desperto das Deutsche Grundgesetz als beispielgebend herangezogen wurde, haben wir, eine Gruppe von Deutschen, die sich schon lange mit den Fehlern und dem Versagen des Grundgesetzes beschäftigen, mal unsere Gedanken dazu und was wir daraus lernen mussten zusammengetragen
Grundsätzlich gilt: das Volk ist die Macht, Exekutive und Judikative sind von der Macht abhängige Gewalten.
1.Prinzip der Gewaltenteilung
2.Prinzip des Widerstandsrechts des Volkes gegen eine nicht legitimierte Regierung
3.Prinzip des befehlenden/imperativen Mandats durch die Macht des Volkes an die von ihm eingesetzten Gewalten
4.Prinzip der unteilbaren Macht des Volkes, über die untereinander geteilten und von ihm abhängigen, nur mit imperativen/gebundenen Mandaten versehenen Gewalten
5.Prinzip der nur gewaltlosen Entstehung von Macht
6.Prinzip der notwendigen Legitimation aller gesellschaftlichen Regeln und Personalien durch das Volk selbst als Legislative
7.Prinzip des Föderalismus
8.Prinzip ist, dass die Legislative Gesetze so formulieren muss, dass sie in ihrer Eindeutigkeit nicht interpretiert und ausgelegt werden können
9.Prinzip der Wahl von nicht professionellen Richtern
10.Prinzipiell sind Gesetze so zu verfassen, dass sie den Menschen wie sie sind dienen und ihr Verhältnis zueinander in Freiheit regeln und nicht dazu da sind, die Freiheit zu sanktionieren, oder gar zu vernichten.
11.Prinzipiell gibt es vor dem souveränen Volk keine berechtigten Geheimnisse. Dazu bestimmt das souveräne Staatsvolk seine medialen Vertreter, denen keine Einsicht in die Geschehnisse und Unterlagen der Staatsgewalten verweigert werden darf.
12.Prinzip des Stimmrechts aller mündigen Staatsbürger eines Gemeinwesens zum Zwecke der Gesetzgebung und zur Wahl aller wichtigen Staatsdiener.
13.Prinzip nach dem sich jedes Gemeinwesen um eine gemeinsame Verfassung/-Gesellschaftsvertrag aufbaut.
14.Prinzipiell bilden die kleinsten kommunalen Gruppen das Muster für eine demokratische Gesellschaft.
15.Prinzipiell steht ein Rechtssystem auf der freiwilligen Teilnahme aller seiner Mitglieder und nicht auf der Gewalt des Stärkeren, was nie ein Rechtssystem, sondern immer eine Tyrannei bedeutet.
16.Prinzip der freiwilligen Teilnahme an einem Rechtssystem, auf der Grundlage freier Vereinbarungen.
17.Prinzipiell können aus Verhältnissen der Menschen keine Vorrechte oder gar Besitzrechte eines Menschen über einen anderen Menschen abgeleitet werden, weil das Verhältnis unter freien Menschen nur ein gleiches sein kann.
18.Prinzipiell gilt, wem die Freiheit genommen, oder eingeschränkt ist, dessen Menschenrechte sind eingeschränkt. Darum sind alle Verträge, welche auf die Unfreiheit eines Vertragspartners hinauslaufen, sittenwidrig.
19.Prinzipiell gilt, wer unter dem Vorwand des Krieges mehr will, als den Feind zu besiegen, um die Kriegshandlungen zu beenden, also den Besitz anderer Menschen für sich erbeuten möchte, oder Menschen nach Beendigung der Kampfhandlungen tötet, ist ein Räuber und Mörder.
20.Prinzipiell kann nur ein Gemeinwesen mit der Einführung eines modernen Besitzrechts das Recht des ersten Besitzers gegenüber dem Recht des Stärkeren, der allen Gemeinbesitz in sein exklusives Privateigentum verwandeln möchte, garantieren.
21.Prinzipiell bedarf es zur Begründung eines Besitzrechtes folgender Bedingungen: Erstens, dass der Betreffende Besitz von niemand anders zuvor in Besitz genommen ist. Zweitens, dass man nur so viel beansprucht, wie man zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat (Brachen sind keine Besitznahme). Drittens, dass man Besitz nicht durch eine leere Förmlichkeit in Besitz nehmen kann, sondern nur durch Nutzung, Verbrauch, Arbeit und Anbau.
22.Prinzipiell verwandelt ein Gesellschaftsvertrag durch Übereinkunft auf ein gemeinsames Recht alle physisch und geistig ungleichen Menschen in eine sittliche und gesetzliche Gleichheit, die ein so entstandenes Staatsvolk, nur mit seinen eigenen Staatsgewalten garantieren kann.
23.Prinzipiell geht es für die Exekutive also nicht darum, das Volk als Staatsoberhaupt zu regieren, da das Volk die höchste Instanz in einem demokratisch verfassten Staat ist und somit dessen Oberhaupt, und deswegen kann es für die Exekutive nur darum gehen, den allgemeinen Willen des Staatsvolkes, den es in Verfassung, Gesetze und sonstigem Regelwerk beschlossen hat, als deren ausführendes Organ um zu setzen.
24.Prinzipiell ist es für die Erhebung des allgemeinen Willens des Staatsvolkes bei Entscheidungen wichtig, das Abstimmungen so organisiert sind, dass jeder Staatsbürger persönlich teilnehmen kann und so für seinen eignen Willen und Überzeugungen eintreten kann und nicht durch Stellvertreter.
25.Prinzipiell gilt auch, wenn sich das Staatsoberhaupt, die Gemeinschaft aller Staatsbürger auf der Grundlage der gleichen Staatsbürgerrechte aller mündigen Bürger ein Gemeinwesen konstituiert, so ergibt sich daraus natürlich auch eine freie Gleichberechtigung bei den sich selbstauferlegten Pflichten aller Staatsbürger.
26.Prinzipiell kann jeder Mensch selbst über sein Leben entscheiden und eine Fremdbestimmung ist nicht zulässig.
27.Prinzipiell verliert ein Mensch seine Staatsbürgerrechte, wenn er den Gesellschaftsvertrag/Verfassung/Gesetze seiner Gesellschaft verletzt, weil er sich dadurch selbst außerhalb der jeweiligen Gesellschaft stellt und dann als fremd gilt.
28.Prinzipiell zielen Urteile in einer Gesellschaft freier Menschen auf Wiedergutmachung und nicht auf Bestrafung und so kann ein Urteil zur Wiedergutmachung nur gelten, wenn es freiwillig angenommen wird. Bei Ablehnung scheidet der Betreffende als Staatsbürger aus.
29.Prinzipiell können Urteile nur von der souveränen Volksversammlung revidiert werden, welche die jeweilige Judikative eingesetzt hat, denn niemand anderes steht über Richter und Gesetz.
30.Prinzipiell dürfen in einer Demokratie alle Staatsbürger Gesetze vorschlagen, und deshalb besitzen alle Staatsbürger das „Initiativrecht“.
31.Prinzipiell ist die soziale und rechtliche Gleichheit aller Staatsbürger, die sich durch eine entsprechende Verfassung zu demselben konstituieren, die Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesetzgebung durch das souveräne Volk als legislative Macht und das bedeutet zu aller erst die Ersetzung des Eigentumsrechts, durch das Besitzrecht in dieser Verfassung.
32.Prinzipiell ist die Organisation eines Staatsvolkes unter einer sie einenden Verfassung wichtiger als die Größe welches es umfasst, und darüber hinaus ist es besser mit Verträgen zu arbeiten und einen sehr föderalistischen Umgang zu pflegen, als nicht belastbare Kompromisse eingehen zu müssen.
33.Prinzipiell muss das souveräne Staatsvolk aus seiner Mitte Staatsbürger erwählen, die sie mit klar umrissenen Vollmachten und streng gebundenen Mandaten ausstattet, um seinen Willen in Taten umsetzen zu können. Diese Mandatsträger müssen die Möglichkeit haben, für Verwaltungsaufgaben weitere Staatsbürger zu berufen, um die Erfüllung aller gestellten Aufgaben gewährleisten zu können.
34.Prinzipiell muss das Staatsvolk als Gesetzgeber den zeitlichen Rhythmus seiner regelmäßigen Versammlungen per Gesetz festlegen, damit keine besondere Einberufung von Volksversammlungen zur Beratung über die Gesetzgebung und die Kontrolle deren Ausführung durch irgendeine Staatsgewalt von Nöten ist.
35.Prinzipiell dürfen die Staatsgewalten über die Versammlungen des Staatsvolkes keinerlei Befugnisse haben. Sie sind weder berechtigt sie ein zu berufen, noch sie zu verhindern, oder Staatsbürger die Teilnahme zu verwehren.
36.Prinzipiell gilt, wenn das Staatsvolk in seinen jeweiligen Strukturen versammelt ist, sind alle Funktionen irgend einer Vertretung desselben aufgehoben und werden erst nach der Versammlung wieder eingesetzt, oder neu besetzt.
37.Prinzipiell kann kein Staatsbürger seine staatsbürgerlichen Pflichten, zu denen er nicht gezwungen ist, auf irgend einen Vertreter oder eine Vertretung übertragen.
Nachdem in der Asamblea Chile Desperto das Deutsche Grundgesetz als beispielgebend herangezogen wurde, haben wir, eine Gruppe von Deutschen, die sich schon lange mit den Fehlern und dem Versagen des Grundgesetzes beschäftigen, mal unsere Gedanken dazu und was wir daraus lernen mussten zusammengetragen
Grundsätzlich gilt: das Volk ist die Macht, Exekutive und Judikative sind von der Macht abhängige Gewalten.
1.Prinzip der Gewaltenteilung
2.Prinzip des Widerstandsrechts des Volkes gegen eine nicht legitimierte Regierung
3.Prinzip des befehlenden/imperativen Mandats durch die Macht des Volkes an die von ihm eingesetzten Gewalten
4.Prinzip der unteilbaren Macht des Volkes, über die untereinander geteilten und von ihm abhängigen, nur mit imperativen/gebundenen Mandaten versehenen Gewalten
5.Prinzip der nur gewaltlosen Entstehung von Macht
6.Prinzip der notwendigen Legitimation aller gesellschaftlichen Regeln und Personalien durch das Volk selbst als Legislative
7.Prinzip des Föderalismus
8.Prinzip ist, dass die Legislative Gesetze so formulieren muss, dass sie in ihrer Eindeutigkeit nicht interpretiert und ausgelegt werden können
9.Prinzip der Wahl von nicht professionellen Richtern
10.Prinzipiell sind Gesetze so zu verfassen, dass sie den Menschen wie sie sind dienen und ihr Verhältnis zueinander in Freiheit regeln und nicht dazu da sind, die Freiheit zu sanktionieren, oder gar zu vernichten.
11.Prinzipiell gibt es vor dem souveränen Volk keine berechtigten Geheimnisse. Dazu bestimmt das souveräne Staatsvolk seine medialen Vertreter, denen keine Einsicht in die Geschehnisse und Unterlagen der Staatsgewalten verweigert werden darf.
12.Prinzip des Stimmrechts aller mündigen Staatsbürger eines Gemeinwesens zum Zwecke der Gesetzgebung und zur Wahl aller wichtigen Staatsdiener.
13.Prinzip nach dem sich jedes Gemeinwesen um eine gemeinsame Verfassung/-Gesellschaftsvertrag aufbaut.
14.Prinzipiell bilden die kleinsten kommunalen Gruppen das Muster für eine demokratische Gesellschaft.
15.Prinzipiell steht ein Rechtssystem auf der freiwilligen Teilnahme aller seiner Mitglieder und nicht auf der Gewalt des Stärkeren, was nie ein Rechtssystem, sondern immer eine Tyrannei bedeutet.
16.Prinzip der freiwilligen Teilnahme an einem Rechtssystem, auf der Grundlage freier Vereinbarungen.
17.Prinzipiell können aus Verhältnissen der Menschen keine Vorrechte oder gar Besitzrechte eines Menschen über einen anderen Menschen abgeleitet werden, weil das Verhältnis unter freien Menschen nur ein gleiches sein kann.
18.Prinzipiell gilt, wem die Freiheit genommen, oder eingeschränkt ist, dessen Menschenrechte sind eingeschränkt. Darum sind alle Verträge, welche auf die Unfreiheit eines Vertragspartners hinauslaufen, sittenwidrig.
19.Prinzipiell gilt, wer unter dem Vorwand des Krieges mehr will, als den Feind zu besiegen, um die Kriegshandlungen zu beenden, also den Besitz anderer Menschen für sich erbeuten möchte, oder Menschen nach Beendigung der Kampfhandlungen tötet, ist ein Räuber und Mörder.
20.Prinzipiell kann nur ein Gemeinwesen mit der Einführung eines modernen Besitzrechts das Recht des ersten Besitzers gegenüber dem Recht des Stärkeren, der allen Gemeinbesitz in sein exklusives Privateigentum verwandeln möchte, garantieren.
21.Prinzipiell bedarf es zur Begründung eines Besitzrechtes folgender Bedingungen: Erstens, dass der Betreffende Besitz von niemand anders zuvor in Besitz genommen ist. Zweitens, dass man nur so viel beansprucht, wie man zur Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat (Brachen sind keine Besitznahme). Drittens, dass man Besitz nicht durch eine leere Förmlichkeit in Besitz nehmen kann, sondern nur durch Nutzung, Verbrauch, Arbeit und Anbau.
22.Prinzipiell verwandelt ein Gesellschaftsvertrag durch Übereinkunft auf ein gemeinsames Recht alle physisch und geistig ungleichen Menschen in eine sittliche und gesetzliche Gleichheit, die ein so entstandenes Staatsvolk, nur mit seinen eigenen Staatsgewalten garantieren kann.
23.Prinzipiell geht es für die Exekutive also nicht darum, das Volk als Staatsoberhaupt zu regieren, da das Volk die höchste Instanz in einem demokratisch verfassten Staat ist und somit dessen Oberhaupt, und deswegen kann es für die Exekutive nur darum gehen, den allgemeinen Willen des Staatsvolkes, den es in Verfassung, Gesetze und sonstigem Regelwerk beschlossen hat, als deren ausführendes Organ um zu setzen.
24.Prinzipiell ist es für die Erhebung des allgemeinen Willens des Staatsvolkes bei Entscheidungen wichtig, das Abstimmungen so organisiert sind, dass jeder Staatsbürger persönlich teilnehmen kann und so für seinen eignen Willen und Überzeugungen eintreten kann und nicht durch Stellvertreter.
25.Prinzipiell gilt auch, wenn sich das Staatsoberhaupt, die Gemeinschaft aller Staatsbürger auf der Grundlage der gleichen Staatsbürgerrechte aller mündigen Bürger ein Gemeinwesen konstituiert, so ergibt sich daraus natürlich auch eine freie Gleichberechtigung bei den sich selbstauferlegten Pflichten aller Staatsbürger.
26.Prinzipiell kann jeder Mensch selbst über sein Leben entscheiden und eine Fremdbestimmung ist nicht zulässig.
27.Prinzipiell verliert ein Mensch seine Staatsbürgerrechte, wenn er den Gesellschaftsvertrag/Verfassung/Gesetze seiner Gesellschaft verletzt, weil er sich dadurch selbst außerhalb der jeweiligen Gesellschaft stellt und dann als fremd gilt.
28.Prinzipiell zielen Urteile in einer Gesellschaft freier Menschen auf Wiedergutmachung und nicht auf Bestrafung und so kann ein Urteil zur Wiedergutmachung nur gelten, wenn es freiwillig angenommen wird. Bei Ablehnung scheidet der Betreffende als Staatsbürger aus.
29.Prinzipiell können Urteile nur von der souveränen Volksversammlung revidiert werden, welche die jeweilige Judikative eingesetzt hat, denn niemand anderes steht über Richter und Gesetz.
30.Prinzipiell dürfen in einer Demokratie alle Staatsbürger Gesetze vorschlagen, und deshalb besitzen alle Staatsbürger das „Initiativrecht“.
31.Prinzipiell ist die soziale und rechtliche Gleichheit aller Staatsbürger, die sich durch eine entsprechende Verfassung zu demselben konstituieren, die Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesetzgebung durch das souveräne Volk als legislative Macht und das bedeutet zu aller erst die Ersetzung des Eigentumsrechts, durch das Besitzrecht in dieser Verfassung.
32.Prinzipiell ist die Organisation eines Staatsvolkes unter einer sie einenden Verfassung wichtiger als die Größe welches es umfasst, und darüber hinaus ist es besser mit Verträgen zu arbeiten und einen sehr föderalistischen Umgang zu pflegen, als nicht belastbare Kompromisse eingehen zu müssen.
33.Prinzipiell muss das souveräne Staatsvolk aus seiner Mitte Staatsbürger erwählen, die sie mit klar umrissenen Vollmachten und streng gebundenen Mandaten ausstattet, um seinen Willen in Taten umsetzen zu können. Diese Mandatsträger müssen die Möglichkeit haben, für Verwaltungsaufgaben weitere Staatsbürger zu berufen, um die Erfüllung aller gestellten Aufgaben gewährleisten zu können.
34.Prinzipiell muss das Staatsvolk als Gesetzgeber den zeitlichen Rhythmus seiner regelmäßigen Versammlungen per Gesetz festlegen, damit keine besondere Einberufung von Volksversammlungen zur Beratung über die Gesetzgebung und die Kontrolle deren Ausführung durch irgendeine Staatsgewalt von Nöten ist.
35.Prinzipiell dürfen die Staatsgewalten über die Versammlungen des Staatsvolkes keinerlei Befugnisse haben. Sie sind weder berechtigt sie ein zu berufen, noch sie zu verhindern, oder Staatsbürger die Teilnahme zu verwehren.
36.Prinzipiell gilt, wenn das Staatsvolk in seinen jeweiligen Strukturen versammelt ist, sind alle Funktionen irgend einer Vertretung desselben aufgehoben und werden erst nach der Versammlung wieder eingesetzt, oder neu besetzt.
37.Prinzipiell kann kein Staatsbürger seine staatsbürgerlichen Pflichten, zu denen er nicht gezwungen ist, auf irgend einen Vertreter oder eine Vertretung übertragen.