Vergleich Impfpflicht mit Vergewaltigung
Verfasst: 21.12.2021, 18:17
Der englische Philosoph David Hume war der Ansicht, alle Moral und alle Ethik gehe von Gefühlen aus. Im Gegensatz dazu stand Immanuel Kant, der die Ethik aus der Vernunft ableiten wollte und damit meiner Ansicht nach gescheitert ist. Wenn nun alle Moral und alle Ethik letztlich Gefühlen entspringen, wie ist es dann möglich eine allgemeinverbindliche Basis zu schaffen, insbesondere in Bezug auf eine Impfpflicht? Da sich Gefühle sehr leicht manipulieren lassen, darf man sie zur Klärung eines umstrittenen ethischen Sachverhalts nicht direkt befragen, vielmehr muss man ein Analogon finden, dass eine nicht kompromittierte Gefühlsbasis zulässt. Im Falle der Impfpflicht ist dies die schwere sexuelle Nötigung. Der Begriff „schwere sexuelle Nötigung“ lässt die Vorstellung zu, dass das Opfer genötigt wird zuzulassen, dass etwas in den Körper des Opfers verbracht wird, was dieses dort verabscheut. Das ist weder dasselbe noch das gleiche wie eine Impfpflicht, aber geeignet analoge Gefühle auszulösen. Analog dazu wäre ein Impfzwang eine Vergewaltigung.
Die meisten Kulturen verabscheuen die sexuelle Nötigung, sehen in ihr einen Angriff auf die Würde der betreffenden Person und stellen sie unter Strafe. Nun geht es bei der schweren sexuellen Nötigung meistens gar nicht um Sex, sondern um das Ausleben von Macht- und Demütigungsphantasien und Ähnlichem, also auch analog zur Motivationslage, wie ich sie bei einigen Impfpflichtbetreibern vermute. So gesehen verstößt eine Impfpflicht eindeutig gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich unterstelle den wenigsten Impfpflichtbefürwortern niedrige Beweggründe im Sinne des hier aufgeführten, aber einigen schon und die anderen sollten sich das nochmal überlegen.
Auszug von Gunnar Kaiser
Quelle:
https://kaisertv.de/2021/12/21/verstost ... chenwurde/
Die meisten Kulturen verabscheuen die sexuelle Nötigung, sehen in ihr einen Angriff auf die Würde der betreffenden Person und stellen sie unter Strafe. Nun geht es bei der schweren sexuellen Nötigung meistens gar nicht um Sex, sondern um das Ausleben von Macht- und Demütigungsphantasien und Ähnlichem, also auch analog zur Motivationslage, wie ich sie bei einigen Impfpflichtbetreibern vermute. So gesehen verstößt eine Impfpflicht eindeutig gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich unterstelle den wenigsten Impfpflichtbefürwortern niedrige Beweggründe im Sinne des hier aufgeführten, aber einigen schon und die anderen sollten sich das nochmal überlegen.
Auszug von Gunnar Kaiser
Quelle:
https://kaisertv.de/2021/12/21/verstost ... chenwurde/