Aufklärung, Kommunikation und MedienEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

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scilla
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von scilla »

das deutsche Justizministerium muss das Urheberrecht reformieren,
weil es die EU so will

www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsver ... _Anpassung Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=2

beim Überfliegen des Vorschlages habe ich keine praktikable Möglichkeit gefunden,
antiquarische Filme oder Musik in einer vorgebenen Qualitätsstufe zu veröffentlichen,
ohne sich vorher die Rechte dafür einzuholen

einen fair use nach amerikanischem Vorbild gibt es nicht
§ 6
Maschinell überprüfbare gesetzlich erlaubte Nutzungen

(1)Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe und die hierfür erforderliche Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werkenund Teilen von Werken zu nicht kommerziellen Zwecken in folgendem Umfang:
1.bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes,
2.bis zu 20 Sekunden je einer Tonspur,
3.bis zu 1000 Zeichen je eines Textes und
4.je eines Lichtbildes oder einer Grafik mit einem Datenvolumen von bis zu 250Kilobyte.
es handelt sich also um einen gegen die Demokratie gerichteten Gesetzesvorschlag,
mit der die öffentliche Verbreitung systemkritischer Kunst verhindert werden soll,
welche von den kommerziellen Vertrieben ignoriert wird


willi uebelherr
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von willi uebelherr »

[mention]scilla[/mention], deinen echten namen kenne ich immer noch nicht, es ist voelliger Unsinn, sich auf solch eine diskussion einzulassen. Es gibt keine Legitimationsgrundlage fuer ein Urheberrecht, weil es keine indivisuellen Urheber gibt. Das gleiche gilt auch fuer Patent- und Lizenz-Rechtskonstruktionen, weil es auch da keine individuellen Traeger gibt.

Wenn wir uns auf solche Diskussionen einlassen, haben wir schon beim Start den Raum der Wirklichkeit verlassen und agieren im Raum nebuloeser Kopfgeburten.
Zuletzt geändert von willi uebelherr am 03.07.2020, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.


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scilla
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von scilla »

ich denke schon, daß es ein Urheberrecht gibt,
weil sonst jemand Dein Werk klauen
und seinen eigenen Namen drunterschreiben könnte

solange also der Urheber sein Werk öffentlich vertreibt oder vertreiben lässt
sollte es vor vom Urheber unerwünschten Vertrieben geschützt sein

sobald aber das Werk ein gewisses Alter erreicht hat
oder nur noch antiquarisch erhältlich ist,
ist das Interesse der Allgemeinheit an diesem Werk größer
als der Schutz des Urhebers
(zumal dieser ja bei der Bezeichnung seines Werkes erwähnt wird)

ein Kunstwerk ist immer ein Diskussionsbeitrag,
welcher nicht in der Versenkung verschwinden sollte

Kunstwerke, welche andere Kunstwerke zitieren, dürfen deshalb nicht in ihrer Verbreitung behindert werden

eben dieses passiert aber bereits heute
und mit diesem Gesetz wird es noch schlimmer

MUSIK
Ist das sog. Sampling kurzer Tonfolgen für eigene Musikstücke zulässig? Seit über 20 Jahren streitet die Band „Kraftwerk“ mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung eines 2-Sekunden-Tonschnipsels. Nachdem der EuGH im Juli 2019 urteilte, entschied nun auch der BGH. Pelham durfte wohl bis 2002 legal samplen, danach nicht mehr.

www.wbs-law.de/urheberrecht/duerfen-mus ... eit-22653/
Pelham hatte 1997 eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" verwendet und in veränderter Form als Endlosschleife unter das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Pelham sagte, er habe das Stück in seinem Tonarchiv gefunden und nicht mal gewusst, wie das Original hieß. Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen durch das Sample ihre Rechte verletzt und verklagten Pelham daraufhin auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger - um sie zu vernichten.

www.spiegel.de/kultur/musik/kraftwerk-v ... a86a2b5246
FILME

bei Kritiken antiquarischer Filme, die Ausschnitte aus dem Film zeigen, werden bereits heute in der Regel nur Ausschnitte aus dem trailer gezeigt,
obwohl dieser trailer dem Wesen des Films meistens nicht entspricht
(der trailer versucht reißerisch eine bestimmte Zielgruppe anzulocken, die keine Ahnung von Filmen hat)

nur Fernsehsender haben das Geld und die Zeit, sich die Rechte für andere Ausschnitte zu sichern
der Cineast ist damit überfordert


willi uebelherr
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von willi uebelherr »

"ich denke schon, daß es ein Urheberrecht gibt, weil sonst jemand Dein Werk klauen und seinen eigenen Namen drunterschreiben könnte."

[mention]scilla[/mention], so ein unsinn, was du hier schreibst. Wir koennen wissen nicht "klauen", auch keine ideen, sondern nur vermehren.

Und denke daran, dass alles, was wir zustande bringen, von anderen menschen vor uns oder neben uns gemeinsam entstanden ist und wir selbst nur wenig Neues dazu beitragen. Unser gesamtes Wissen, auch unsere Phantasie und Ideen, ruhen auf dem, was andere bereits haben entstehen lassen. Und bei ihnen gilt das gleiche.

Wenn du also irgendwann irgendwo privatisierst, dann privatisierst du die ganze Geschichte. Aber das lassen wir nicht zu.


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scilla
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von scilla »

willi uebelherr hat geschrieben:
03.07.2020, 20:38
Und denke daran, dass alles, was wir zustande bringen, von anderen menschen vor uns oder neben uns gemeinsam entstanden ist und wir selbst nur wenig Neues dazu beitragen. Unser gesamtes Wissen, auch unsere Phantasie und Ideen, ruhen auf dem, was andere bereits haben entstehen lassen.
wenn sich die Gesellschaft durch das Werk eines Menschen höherentwickelt,
profitiert dieser werktätige Mensch

(1) indirekt (die allgemeine Situation verbessert sich)
(2) posthum (= er kommt in den Himmel)

(1) und (2) sind aber unter Umständen zum Überleben zu wenig

dazu kommt, daß Du das Wunder dieses Werkes überhaupt nicht wertschätzst,
weil es für Dich materialistisch bereits angelegt war,
obwohl Du selber nicht auf die Idee für dieses Werk gekommen bist

ohne Urheberrecht würde die Gesellschaft genausowenig Fortschritt erleben,
wie bei der von der Regierung geplanten Verschärfung


willi uebelherr
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von willi uebelherr »

"dazu kommt, daß Du das Wunder dieses Werkes überhaupt nicht wertschätzst,"

[mention]scilla[/mention], ich renne nicht in die haeuser mit dem Phallus-Symbol davor, was manche auch kirche nennen. Da kannst du deine "Wunder" finden inclusive der Inquisition, die darauf zu achten hat, dass alle diese "Wunder' auch als "Wunder" anerkennen und sich nicht darueber lustig machen.

Du warst wohl noch nie kreativ taetig und deswegen weisst du auch nicht, wie kreative Taetigkeit entsteht.


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scilla
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von scilla »

würde die Schutzfrist für den Urheber nur 20 Jahre wie beim Patentrecht betragen,
wäre es nie zu dem oben zitierten Rechtsstreit gekommen

März 1977 (Kraftwerk)
21. März 1997 (Moses Pelham - Sabrina Setlur)

statt dessen reicht der Urheberschutz in Deutschland 70 Jahre über den Tod hinaus

gemäß der Berner Konvention sollten 50 Jahre reichen
Berne Convention
for the Protection of Literary and Artistic Works

of September 9, 1886,
completed at PARIS on May 4, 1896,
revised at BERLIN on November 13, 1908,
completed at BERNE on March 20, 1914,
revised at ROME on June 2, 1928,
at BRUSSELS on June 26, 1948,
at STOCKHOLM on July 14, 1967,
and at PARIS on July 24, 1971,
and amended on September 28, 1979

Article 1
The countries to which this Convention applies constitute a Union for the protection of the rights of authors in their literary and artistic works.

Article 7
(1) The term of protection granted by this Convention shall be the life of the author and fifty years after his death.

www.wipo.int/treaties/en/text.jsp?file_ ... P127_22000


willi uebelherr
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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von willi uebelherr »

[mention]scilla[/mention], das ist wieder so ein infantiler Unsinn, was du hier verbreitest. Selbst im ideologischen Raum des organisierten Egoismus ist das hier Unsinn, weil das "Totenhemd keine Taschen hat". Da geht es dann nur noch um Erbschaftsrechte und hat mit dem wirken einer person absolut nichts mehr zu tun.

Generell gilt, dass kein mensch aus sich heraus etwas entstehen laesst. Er braucht und benuetzt immer die gesamte menschliche Evolution. Und wie soll das nun privatisiert werden koennen? Geht nicht.

Wir koennen nur dann private besndere Nutzungsansprueche auf etwas erheben, was wir selbst herstellen. Keine Gestalt-KuenstlerIn, keine AutorIn, kein ingenieurIn oder WissenschatlerIn arbeitet nur aus sich selbst heraus. Von daher ist jeder private Anspruch hier vollstaendig fehl am Platze.

Als kleinkinder verstehen wir unsere Bedingtheit noch nicht, was dann zum Mein und zum Mir fuehrt. Notwendig. Aber als aeltere Menschen sollten wir solches verstaendnis grundsaetzlich erwarten und nicht, wie in der Kirche, irgend welchen Schwachsinn verbreiten, der jeden klaren gedanken aufloest, um den eigenen Egoismus entfalten zu koennen.

Relevant wird dies bei gemeinschaftlichen Ressourcen, die unsere Lebensgrundlagen bestimmen. Wie zum beispiel Privateigentum an Land und Wasser, an Pflanzen und den anderen Tierarten. Auch in unserem verhaeltnis zu unseren kindern.

Es gibt nichts, wo wir als Individuen die "Schoepfer" sind. Alles, womit wir zu tun haben, ist entstanden aus dem grosen Kollektiv der Menschheit im kollektiv der organischen Systeme. Unsere individuelle Basis ist praktich ein Nichts. Dass viele menschen das heute immer noch nicht verstehen, liegt aber nicht an der Kompliziertheit des Themas, sondern an ihrem Unwillen, ihren frueh-infantilen Egoismus zu verlassen. Sie wollen Kleinkinder bleiben, egal wie alt und gross und laut und schwer sie sind. Das kennen sie, das reicht das geschrei, um gefuettert zu werden.


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Re: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Beitrag von scilla »

willi uebelherr hat geschrieben:
07.07.2020, 18:14

Wir koennen nur dann private besndere Nutzungsansprueche auf etwas erheben, was wir selbst herstellen.
Keine Gestalt-KuenstlerIn, keine AutorIn, kein ingenieurIn oder WissenschatlerIn arbeitet nur aus sich selbst heraus.
Von daher ist jeder private Anspruch hier vollstaendig fehl am Platze.
Deiner Argumentation nach sind Gestalt-Künstler, Autoren, Ingenieure und Wissenschatler fehl am Platze
(entlohnen würdest Du sie nämlich nicht)

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